Datenschutz im Unternehmen
Datenschutz ist wichtig. Deshalb müssen die Unternehmen sehr genau darauf achten, den Datenschutz einzuhalten. Doch worauf genau geachtet werden muss, um den Datenschutz einzuhalten, wissen manche nicht so genau. Für alle Unwissenden geben die folgenden Zeilen noch mal einen kurzen Überblick.
Grundlagen des Datenschutzes
In der heutigen Zeit unterliegen auch solche Unternehmen dem Datenschutz, die sich als privatwirtschaftlich einstufen lassen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet spätestens seit dem 23. Mai 2004 das Bundesdatenschutzgesetz, oder kurz BDSG. Die drei Jahre Übergangszeit waren zu dieser Zeit ebenfalls abgelaufen, da die Übergangsfrist bereits im Jahre 2001 eingeläutet wurde.
Die Wirkung des Datenschutzes
Diese geänderten Bestimmungen im Bereich des Datenschutzes besitzen eine weit reichende Bedeutung, und das für fast jedes Unternehmen. Allerdings fand das von der Öffentlichkeit bisher nur wenig Beachtung. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, über den Datenschutz zu berichten und zu informieren. Schließlich kann man bei der in Deutschland herrschenden Informationspflicht überhaupt nicht informiert genug sein.
Das Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz
Das Bundesverfassungsgericht erweiterte das Persönlichkeitsrecht einer natürlichen Person, das bereits im Grundgesetz verankert war, auf die informationelle Selbstbestimmung. Die aktuellen Regelungen des Datenschutzes sollen diesen rechtlichen Anspruch durch verfahrensrechtliche sowie organisatorische Kontrollvorkehrungen fortlaufend sicherstellen. Damit meint der Begriff Datenschutz allerdings eben nicht den Schutz bestimmter Daten, sondern viel mehr bewahrt der Datenschutz die natürlichen Personen vor dem Missbrauch, der mit ihren persönlichen Daten geschehen könnte. Die Datensicherheit hingegen bedeutet den Schutz der Daten vor jeglichem unberechtigten Zugriff, der durch Personen zustande kommen kann. Hierbei kann also folglich aufgezeigt werden: Ohne die Wirksamkeit der Datensicherheitsmaßnahmen wäre die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien gar nicht möglich.
Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
Für die Überprüfung der Einhaltung der im Datenschutz geltenden Vorschriften ist zunächst die Aufsichtsbehörde für Datenschutz verantwortlich. Die Befugnisse, genauso wie die Unabhängigkeiten, dieser Aufsichtbehörde wurden durch das neue BDSG nochmals sehr stark erweitert. So darf diese Aufsichtsbehörde nun auch ohne einen konkreten Anlass einfach die Geschäftsräume betreten, um dort zu besichtigen oder zu prüfen. Außerdem kann die Aufsichtsbehörde nach Belieben Maßnahmen anordnen, um festgestellte Mängel zu beseitigen. Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Aufsichtsbehörde ebenso den Einsatz von einzelnen Verfahren einfach untersagen. Gegen das BDSG zu verstoßen, ist aber schon aus ganz allgemeiner Sicht überhaupt nicht ratsam: Ein solches Handeln wird oftmals mit Geld- oder Freiheitsbußen bestraft. Allein schon aus diesem Grund sollte der Datenschutz eingehalten werden, denn ansonsten kann das wirklich sehr teuer werden. Ein hoher Preis für die Freigabe von Daten.
Aktuelles Bundesdatenschutzgesetz