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Der Begriff Informationssicherheit wird als Oberbegriff für alle Maßnahmen verwendet, die dem Schutz von Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugte Einsichtnahme dienen. Des Weiteren muss die ständige Verfügbarkeit erforderlicher Daten sichergestellt werden. Informationssicherheit wird häufig als primär technische Aufgabe verstanden, erfordert aber weit mehr als nur technische Maßnahmen. Notwendig sind beispielsweise umfassende Schulungsmaßnahmen aller Beteiligten, insbesondere auch der nicht primär mit Fragen der IT-Sicherheit beschäftigten Mitarbeiter. Die häufigste Ursache für Datenverluste sind keine technischen Defekte, sondern Bedienungsfehler. Ebenso sind organisatorische Maßnahmen zwingend erforderlich. Kein Unternehmen käme auf die Idee, einer großen Zahl von Mitarbeitern Zugriff auf die Firmenkonten zu gewähren, wenn sie diesen Zugriff nicht zwingend benötigen.
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Datenschutz ist wichtig. Deshalb müssen die Unternehmen sehr genau darauf achten, den Datenschutz einzuhalten. Doch worauf genau geachtet werden muss, um den Datenschutz einzuhalten, wissen manche nicht so genau. Für alle Unwissenden geben die folgenden Zeilen noch mal einen kurzen Überblick.
Grundlagen des Datenschutzes
In der heutigen Zeit unterliegen auch solche Unternehmen dem Datenschutz, die sich als privatwirtschaftlich einstufen lassen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet spätestens seit dem 23. Mai 2004 das Bundesdatenschutzgesetz, oder kurz BDSG.
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Die neue Datenschutznovelle, die zum 1. September 2009 vollständig in Kraft getreten ist und mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen wurde, ist eine Reaktion der Politik auf die zurückliegenden Datenschutzskandale bei verschiedenen Unternehmen und stärkt vor allem die Einflussnahme der Bürger in Bezug auf die Verwendung der über sie gespeicherten Daten.
Unter anderen schreibt die neue Datenschutznovelle ein Koppelungsverbot vor: Es ist nicht mehr erlaubt, einen Vertrag von einer Einwilligung des Kunden abhängig zu machen, die Datenweitergabe an eine dritte Partei zu genehmigen, falls gleichartige Leistungen ohne eine Einwilligung nicht in zumutbarer Weise erhältlich sind. Die neue Datenschutznovelle sorgt für eine Stärkung der Position von Datenschutzbeauftragten innerhalb von Firmen, indem sie einen besonderen Kündigungsschutz für diese schafft. Auch deren Fortbildungsmaßnahmen müssen nun sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht besser unterstützt werden.
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